ALLGEMEINE GESCHÄFTS­BEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Engel & Helden Werbeagentur GmbH

1. Geltungsbereich

a. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Geschäftsbedingungen gelten nur insoweit, als die Engel & Helden Werbeagentur GmbH diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Aufträge werden im Rahmen eines entsprechenden Vertrages zu nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen stets der Schriftform.

b. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber einem Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.

2. Angebot, Vertragsschluss

a. Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

b. Zwischen den Parteien kommt ein Vertrag zustande, wenn der Kunde das Angebot der Engel & Helden Werbeagentur GmbH mündlich, schriftlich oder schlüssig durch die Inanspruchnahme der Leistungen der Engel & Helden Werbeagentur GmbH annimmt. Die Engel & Helden Werbeagentur GmbH bestätigt getroffene Vereinbarungen grundsätzlich schriftlich bzw. per E-Mail.

3. Leistungen, Leistungszeit, Mitwirkungspflichten, Auftragserteilung an Dritte, Beanstandungen

a. Umfang und Inhalt der Leistungen ergeben sich insbesondere aus der Auftragsbestätigung der Engel & Helden Werbeagentur GmbH.

b. Der Beginn der von der Engel & Helden Werbeagentur GmbH angegebenen Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen und künstlerischen Fragen voraus.

c. Die Einhaltung der Leistungsverpflichtung der Engel & Helden Werbeagentur GmbH setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Der Kunde hat insbesondere dafür zu sorgen, dass der Engel & Helden Werbeagentur GmbH alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können.

d. Die Engel & Helden Werbeagentur GmbH schuldet keine Rechtschreibkontrolle vom Kunden überlassener Texte und Vorlagen.

e. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mit-wirkungspflichten, so ist die Engel & Helden Werbeagentur GmbH berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

f. Sofern die Voraussetzungen von lit. e. vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Leistung in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

g. Die Engel & Helden Werbeagentur GmbH ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen. Der Kunde erteilt hiermit entsprechende Vollmacht. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Engel & Helden Werbeagentur GmbH abgeschlossen werden, ist der Kunde verpflichtet, die Engel & Helden Werbeagentur GmbH im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

h. Fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen im branchenüblichen Umfang bis zu 10 % der bestellten Mengen behalten wir uns gegen Berechnung vor.

i. Teilleistungen sind in zumutbaren Umfang zulässig.

j. Reklamationen bei gelieferten Drucksachen müssen unverzüglich – spätestens innerhalb von drei Tagen nach Entgegennahme der Ware – schriftlich mitgeteilt werden.

k. Der Engel & Helden Werbeagentur GmbH stehen von jedem realisierten Entwurf 10 Belegexemplare zu.

4. Preise, Zahlungsbedingungen

a. Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Agentursitz, ausschließlich Transportkosten (etwa Kurierfahrten- und Botendienste); diese werden gesondert in Rechnung gestellt.

b. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die Inanspruchnahme von künstlerischen Leistungen der Engel & Helden Werbeagentur GmbH kann sozialabgabenpflichtig sein. Hierfür ist die Künstlersozialabgabe gesondert zu zahlen.

c. Der Abzug von Skonto ist nicht gestattet.

d. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind unsere Rechnungen sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Vom Tag der Fälligkeit an sind wir berechtigt, bei Entgeltforderungen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz geltend zu machen. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teiles und entsprechender Rechnungslegung fällig.

e. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der Engel & Helden Werbeagentur GmbH hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar ein Drittel der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, und ein Drittel nach Fertigstellung der Hälfte der Arbeiten.

f. Im Falle der Überlassung von Texten an die Engel & Helden Werbeagentur GmbH werden Satzfehler kostenfrei berichtigt, dagegen werden von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller- und Autokorrekturen, nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden werden gesondert berechnet (Autorenkorrekturen).

g. Sonderleistungen wie z. B. die Umarbeitung oder Änderung von Werkzeichnungen, Textarbeiten, Druck- und Lithoüberwachung sowie Andruckabnahmen werden nach dem Zeitaufwand gesondert berechnet.

h. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Anfertigung von Handmustern, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Fotosatz, Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

i. Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden nur in Rechnung gestellt, wenn die Reise mit dem Auftraggeber vereinbart wurde.

5. Mängelhaftung, Aufrechnungsrechte, Zurückbehaltungsrechte

a. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Werkzeichnungen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Für die vom Kunden freigegebenen Entwürfe, Reinausführungen oder Werkzeichnungen entfällt jede Haftung der Engel & Helden Werbeagentur GmbH.

b. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit sowie Eintragungsfähigkeit der Entwürfe haftet die Engel & Helden Werbeagentur GmbH nicht. Die Engel & Helden Werbeagentur GmbH übernimmt im Zusammenhang mit seinen Leistungen keinerlei rechtliche – insbesondere keine wettbewerbsrechtliche Prüfung. Die vom Kunden überlassenen Vorlagen (z. B. Fotos, Texte, Modelle, Muster etc.) werden von der Engel & Helden Werbeagentur GmbH unter der Voraussetzung verwendet, dass der Kunde zu deren Verwendung berechtigt ist.

c. Soweit die Engel & Helden Werbeagentur GmbH notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung für die Leistungen der Arbeitsergebnisse solche Auftragnehmer/Vertragspartner wird ausgeschlossen, soweit die gesetzlichen Vorschriften nicht entgegenstehen.

d. Die Engel & Helden Werbeagentur GmbH haftet auf Schadensersatz und auf Ersatz der vergeblichen Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB wegen mangelhafter oder verspäteter Lieferung oder Leistung sowie wegen Verletzung sonstiger vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere aus unerlaubter Handlung, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Schadensersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den Ersatz solcher Schäden beschränkt, die die Engel & Helden Werbeagentur GmbH bei Vertragsschluss aufgrund für sie erkennbarer Umstände als mögliche Folge hätte voraussehen müssen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos gehaftet wird. Sobald die Schadensersatzhaftung gegenüber der Engel & Helden Werbeagentur GmbH ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

e. Bei fehlerhafter Lieferung behält sich die Engel & Helden Werbeagentur GmbH das Recht auf Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung vor.

f. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Engel & Helden Werbeagentur GmbH anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

6. Eigentum, Nutzungsrechte

a. Die Engel & Helden Werbeagentur GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Engel & Helden Werbeagentur GmbH berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der gelieferten Ware liegt ein Rücktritt vom Vertrag vor. Die Engel & Helden Werbeagentur GmbH ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt.

b. Die von dem Kunden zur Herstellung der Vertragserzeugnisse eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Daten, Negative, Lithos usw. bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum der Engel & Helden Werbeagentur GmbH und können nur durch diese verwendet werden. Alle Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Druckvorlagen, Konzepte, Muster usw. müssen, auch wenn es nicht zur Realisierung kommen, an die Engel & Helden Werbeagentur GmbH zurückgegeben werden. Bei einer anderweitigen Weiterverwendung – auch wenn die Nutzung nur auszugsweise oder teilweise erfolgt, muss die schriftliche Genehmigung der Engel & Helden Werbeagentur GmbH vorliegen.

c. Sämtliche von der Engel & Helden Werbeagentur GmbH angefertigten Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Druckvorlagen, Konzepte, Muster, Ideen, usw. sind urheberrechtlich geschützte Werke und zwar selbst dann, wenn diese nicht die Erfordernisse des § 2 UrhG erfüllen.

d. Im Rahmen von Präsentationen oder sonst überlassene Entwürfe und sonstige Designleistungen sind, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, vertraulich zu behandeln. Wird nach einer Präsentation kein Auftrag erteilt, so bleiben alle Leistungen Eigentum der Engel & Helden Werbeagentur GmbH. Der Kunde ist nicht berechtigt, dieses Material gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen. Der Kunde hat, falls es nicht zur Auftragserteilung kommt, alle in seinen Besitz befindlichen Präsentationsunterlagen unverzüglich an die Engel & Helden Werbeagentur GmbH zurückzugeben. Falls kein Auftrag erteilt wird, bleibt es der Engel & Helden Werbeagentur GmbH unbenommen, die präsentierten Ideen, Werke, Entwürfe etc. für andere Projekte und Kunden zu verwenden.

e. Die Urheber- und Nutzungsrechte bleiben bei der Engel & Helden Werbeagentur GmbH. Miturheberrechte des Kunden sind ausgeschlossen. An Abbildungen, Entwürfen und Werkzeichnungen und sonstigen Unterlagen hält sich die Engel & Helden Werbeagentur GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details – ist unzulässig. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Die Entwurfstätigkeit und deren Vergütung ist mit keinerlei Übertragung von Nutzungsrechten verbunden. Hierfür bedarf es einer gesonderten Vereinbarung. Eine zusätzliche Honorierung zwecks Abgabe dieser Rechte ist Voraussetzung einer Weitergabe. Die Engel & Helden Werbeagentur GmbH kann Entwürfe für weitere Interessenten uneingeschränkt verwenden. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.

7. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen

Die Engel & Helden Werbeagentur GmbH bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrages ihr übergebenen und von ihr selbst angefertigten Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel 10 Jahre auf. Nach Befriedigung ihrer Ansprüche aus dem Auftrag hat die Engel & Helden Werbeagentur GmbH auf Verlangen des Kunden alle Unterlagen herauszugeben, die aus Anlass ihrer Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder für diesen erhalten hat.

8. Schweigepflicht

Die Engel & Helden Werbeagentur GmbH ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Kunden bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichwohl, ob es sich dabei um den Kunden selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn dass der Kunde sie von dieser Schweigepflicht entbindet.

9. Schlussbestimmungen

a. Sofern der Kunde Kaufmann ist, richtet sich der Gerichtsstand nach dem Agentursitz der Engel & Helden Werbeagentur GmbH.

b. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

c. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Agentursitz der Engel & Helden Werbeagentur GmbH Erfüllungsort.

d. Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen.

Wir sind
für Sie da!

Engel und Helden Werbeagentur - Gründer Jessica Bley

Jessica Bley

Geschäftsführende Gesellschafterin
jessica.bley@engel-helden.de

Engel und Helden Werbeagentur - Gründer Rainer Zaehle

Rainer Zaehle

Geschäftsführende Gesellschafter
rainer.zaehle@engel-helden.de

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